Ab 2020 dürfen Neubauten kaum mehr Energie verbrauchen
Das EU-Parlament hat vor kurzem die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie verabschiedet. Eine informelle Einigung dazu haben Parlament und Ministerrat bereits im November 2009 getroffen.
Die Richtlinie sieht vor, dass Neubauten ab dem 31.12.2020 nur noch als „Fast-Null-Energie-Gebäude“ gebaut werden dürfen, also nur noch sehr wenig Energie verbrauchen und diese zum großem Teil aus erneuerbaren Energien decken sollen. Öffentliche Bauten müssen die Auflage schon zwei Jahre früher erfüllen.
Für die Baubranche bedeutet dies, dass die Passivhaustechnologie, bei AUST-BAU bereits seit mehr als 7 Jahren im Einsatz, zum absoluten Standard wird. Dies bestätigt natürlich die Entscheidung, uns auf den Bau von Niedrigenergie- und Passivhäuser zu konzentrieren. Was uns aus politischer Sicht aber fehlt, ist eine breite Initiative für thermische Sanierungen von bestehenden Gebäuden.
Neubauten machen nur wenige Prozentpunkte im Vergleich zum vorhandenen Gebäudebestand aus. Daher wirkt sich die EU-weite gesetzliche Vorgabe für Neubauten ab 2010 auch nur sehr mäßig auf den gesamten CO2-Ausstoß von Gebäuden aus.
Da Politiker erfahrungsgemäß nicht unbedingt zu den mutigsten Innovatoren eines Landes gehören (es wird ja der Verlust jeder einzelnen Wählerstime gefürchtet) liegt es somit weiterhin an der Entscheidung jedes einzelnen Besitzers eines vorhandenen Gebäudes, sein Geld (mehrere Tausend Euro pro Jahr) weiterhin beim Rauchfang rauszublasen und gleichzeitig die Luft erheblich zu verschmutzen, oder bereits heute (ohne den gesetzlichen Zwang) das jährliche Heizungs-Geld in eine thermische Sanierung zu investieren und somit nicht nur sich selbst, sondern auch der Umwelt einen riesigen Dienst zu erweisen.
Quelle: http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1050703
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